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Valentinstag - am 14.02.

Valentinstag

Ein Tag voller Liebe 🌹

Der Valentinstag am 14. Februar ist der Tag der Liebe – aber woher kommt dieser Brauch eigentlich? Seine Ursprünge reichen bis ins alte Rom zurück, wo der Priester Valentin trotz Verbots Liebespaare traute und ihnen Blumen schenkte. Als Zeichen der Romantik blieb dieser Brauch über Jahrhunderte bestehen.

Heute ist der Valentinstag weltweit ein Anlass, um den Lieblingsmenschen eine Freude zu bereiten – sei es mit Blumen, Pflanzen oder liebevollen Gesten. Besonders Blumen spielen eine große Rolle, denn sie symbolisieren Zuneigung und Verbundenheit. Klassiker wie rote Rosen stehen für leidenschaftliche Liebe, während zarte Tulpen oder duftende Veilchen Frühlingsgefühle wecken.

In unserem Garten-Center finden Sie eine vielfältige Auswahl an blühenden Valentinsgeschenken – von eleganten Blumensträußen bis hin zu romantischen Pflanzenarrangements für langanhaltende Freude. Lassen Sie Blumen sprechen und zeigen Sie Ihre Liebe auf natürliche Weise! 🌸💚

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Unser Valentinstag Gewinnspiel:

Zu gewinnen gibt es Gutscheine im Wert von: 2x 50,- € / 5x 20,- € / 10x 10,-€
Wie viele grüne Herzen gibt es in unserem Prospekt?
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und Sie nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.


Mit dem Klick auf "Senden" akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen, die Sie unter dem Formular finden.


Valentinstag-Gewinnspiel
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Teilnahmebedingungen:

1. Das Gewinnspiel wird durch die Garten-Center Nordharz GmbH & Co. KG, Feldstraße 60, 38640 Goslar ausgerichtet (nachfolgend „Garten-Center Nordharz“). Personen, die am Gewinnspiel teilnehmen, werden nachfolgend „Teilnehmer“ genannt und haben die nachfolgenden Bedingungen zur Gewinnspielteilnahme zu berücksichtigen.
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das vollständig ausgefüllte Gewinnspielformular. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten richtig und vollständig anzugeben. Die Daten werden zur Kontaktaufnahme bei einem Gewinn verwendet und – soweit diesem gesondert zugestimmt wurde – zu Werbezwecken gespeichert und verwendet. Sollten die Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Teilnehmer versichert insoweit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.
3. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen im Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende des Garten-Center Nordharz und Mitarbeitende von mit diesem verbundenen Unternehmen sowie Angehörige dieser Mitarbeitenden.
4. Eine wiederholte oder mehrfache Teilnahme eines Teilnehmers (z.B. durch Einreichung mehrerer Gewinnspiel-Formulare) ist ausgeschlossen. Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Teilnehmer in missbräuchlicher Weise am Gewinnspiel teilnimmt, ist Garten-Center Nordharz berechtigt, den Teilnehmer von diesem und ggf. auch zukünftigen Gewinnspielen auszuschließen.
5. Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Gewinnspiel-Formulars.
6. Die Newsletter-Anmeldung ist optional und keine Bedingung für die Gewinnspielteilnahme. Ebenso ist der Kauf von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen keine Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel. Das Garten-Center Nordharz erhebt keinerlei Kosten für die Gewinnspielteilnahme. Etwaig für den Teilnehmer anfallende Kosten für Telekommunikation, Internet oder ähnliche Medien, um am Gewinnspiel teilzunehmen, hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
7. Am Gewinnspiel nehmen im Zeitraum vom 08.02. bis zum 22.02.2025 („Einsendeschluss“) eingereichte Gewinnspiel-Formulare teil. Eine Teilnahme außerhalb dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
8. Der Gewinner des Gewinnspiels wird durch zufällige Ziehung ermittelt und anschließend per E-Mail über den Gewinn in Kenntnis gesetzt.
9. Der Teilnehmer hat die Datenschutzbestimmungen unter https://www.gartencenter-nordharz.de/-datenschutz zur Kenntnis genommen.
10. Es erfolgt keine Barauszahlung von Gewinnen. Ansprüche aus dem Gewinnspiel können nicht abgetreten werden.
11. Garten-Center Nordharz haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflichtbei der Gewinnspieldurchführung. Haftet Garten-Center Nordharz gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen Garten-Center Nordharz im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste.

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