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Celaflor Power Unkrautfrei Weedex Total Konzentrat

  • bekämpft zuverlässig Garten-Unkräuter
  • ohne Glyphosat
  • biologisch abbaubar
  • erste sichtbare Wirkung nach 1-3 Stunden
  • Flasche aus 50% recyceltem Kunststoff

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Substral Celaflor Power-Unkrautfrei WEEDEX TOTAL Konzentrat dient der Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern bei Ziergehölzen und Wege & Plätze mit Holzgewächsen.

Anwendung

Die Spritzbrühe gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen. Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach
dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Neupflanzung oder Wiederaussaat möglich nach 4 Stunden bzw. wenn der Spritzbelag angetrocknet ist.
Reinigung des Sprühgerätes: Sofort nach der Verwendung das Sprühgerät mit Wasser dreimal nacheinander durchspülen, die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Sprühbelages auf die behandelte Fläche mittels Sprühgerät ausbringen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
• Anwendungsbereich (Haus- und Kleingarten): Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland#), Ziergehölze (Zierpflanzenbau) im Freiland.
• Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Spritzen, mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung.
• Anwendungszeit/ Wartefrist: Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe. Max. 4 Anwendungen pro Kultur bzw. je Jahr im zeitlichen Abstand von 7 Tagen. Die Festlegung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Aufwandmenge: 2,3 ml in maximal 30 ml Wasser pro m² (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²)
Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht.

  1. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.

Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Hinweis

Substral Celaflor Power-Unkrautfrei WEEDEX TOTAL Konzentrat dient der Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern bei Ziergehölzen und Wege & Plätze mit Holzgewächsen.
Konzentrat zum Verdünnen. Grunddosierung: Für etwa 1 Liter fertige Spritzlösung 77 ml Produktkonzentrat in 1 Liter Wasser lösen. Das Mittel ist nicht bienengefährlich. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Kinder und Haustiere dürfen nach Antrocknen des Spritzbelages wieder auf die behandelte Fläche
Der Inhalt der Flasche reicht bei Flächenbehandlung für bis zu 100 m² und für bis zu 285 m² bei Einzelpflanzenbehandlung.

WIRKUNGSPEKTRUM:
Power-Unkrautfrei Weedex Total Konzentrat wirkt gegen die meisten Gartenunkräuter im Jugendstadium, wie zum Beispiel Hopfenklee (Medicago lupulina), Ehrenpreis (Veronica-Arten), einjährige Brennnessel (Urtica), Weißer Gänsefuß (Chenopodium album), Gemeines Kreuzkraut (Senecio vulgaris), Vogelmiere (Stellaria media), Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum), Gänsedistel (Sonchus-Arten), Schwarzer Senf (Brassica nigra), Gewöhnliches Bitterkraut (Picris hieracioides), Weidenröschen (Epilobium-Arten), Hirtentäschel (Capesella bursa-pastoris), Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis), Gewöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis), Franzosenkraut, Taubnessel-Arten (Lamium species), Acker-Spörgel (Spergula arvensis), Einjährige Rispe (Poa annua).
Weniger gut bekämpfbar: Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea) oder Echte Strandkamille (Matricaria maritima).
Nicht ausreichend bekämpfbar: Echte Kamille (Matricaria chamomilla), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Wintergerste (Hordeum vulgare) oder Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius). Mehrjährige Unkräuter wie zum Beispiel Löwenzahn, Klee, Wegericharten oder Schachtelhalm werden nur im Jugendstadium erfasst, sind daher nicht nachhaltig bekämpfbar beziehungsweise kann eine weitere Spritzung notwendig sein da Wiederaustrieb möglich ist.

Aufwandmenge

Aufwandmenge: 2,3 ml/qm in maximal 30 ml/qm Wasser (bzw. 230 ml in 3 L Wasser für 100 qm). April - Oktober.

Hinweis

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.
Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Wirkstoff

Pelargonsäure

Zulassungsnummer

00A107-60

Gefahrenhinweis, Sicherheitsinweise und ergänzende Gefahrenhinweise

H315 - Verursacht Hautreizungen
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).
SPe4 - Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

Signalworte und Bienengefährdung

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
S1

Biozid/Pflanzenschutzmittel

Biozid

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